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18. Juni 2026

Aktionswoche Schuldnerberatung 2026: Wenn das P-Konto zum Problemkonto wird

Diakonie WesT und Verbraucherzentrale NRW informieren über den Schutz des Existenzminimums bei Kontopfändungen

Nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) und der Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft werden in Deutschland jeden Monat zwischen 300.000 und 350.000 Konten gepfändet. Die bundesweite Aktionswoche Schuldnerberatung vom 15. bis 19. Juni 2026 steht deshalb unter dem Motto: „Wie komme ich an mein Geld? Wenn das P-Konto zum Problemkonto wird“.

Gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Dülmen macht die Schuldnerberatung der Diakonie WesT auf die wichtige Funktion des Pfändungsschutzkontos (P-Konto) aufmerksam. Denn eine Kontopfändung kann Betroffene schnell in existenzielle Schwierigkeiten bringen. Wird ein Konto gepfändet, friert die Bank das vorhandene Guthaben zunächst ein. Ohne Schutzmechanismen können dann selbst notwendige Ausgaben für Miete, Strom oder den täglichen Lebensunterhalt nicht mehr bezahlt werden.

Das P-Konto ermöglicht es, trotz einer Pfändung weiterhin über einen gesetzlich geschützten Betrag zu verfügen. Die Umwandlung eines bestehenden Girokontos in ein P-Konto ist unkompliziert, erklärt Deborah Baier von der Schuldnerberatungsstelle in Dülmen: „Kundinnen und Kunden müssen ihre Bank oder Sparkasse lediglich dazu auffordern und erklären, dass sie noch kein anderes P-Konto besitzen. Die Umwandlung muss spätestens innerhalb von vier Geschäftstagen erfolgen, auch dann, wenn das Konto zum Zeitpunkt der Umwandlung im Minus ist.“

Auf einem P-Konto steht monatlich mindestens der gesetzliche Grundfreibetrag zur Verfügung. Dieser liegt derzeit bei 1.560 Euro und erhöht sich zum 1. Juli 2026 auf 1.590 Euro. Für Menschen mit Unterhaltspflichten oder besonderen Lebenssituationen können höhere Freibeträge gelten. Hierfür ist in der Regel eine sogenannte P-Konto-Bescheinigung erforderlich. Die Schuldnerberatungsstellen der Diakonie WesT im Kreis Coesfeld stellten allein im Jahr 2025 insgesamt 262 solcher Bescheinigungen aus.

„Viele Betroffene wissen nicht, welche Rechte sie gegenüber ihrer Bank haben“, erklärt Uli Mensing von der Verbraucherzentrale Dülmen. Wichtig sei insbesondere, dass die Einrichtung eines P-Kontos nicht an zusätzliche Bedingungen geknüpft werden dürfe. Die bisherigen Kontobedingungen gelten unverändert weiter, ein bestehender Dispokredit müsse nicht vorab ausgeglichen werden und durch die Umwandlung dürften keine zusätzlichen Kosten entstehen. Zudem müsse der nächste Zahlungseingang als geschütztes Guthaben zur Verfügung stehen.

Mit der Aktionswoche möchten die Schuldnerberatung der Diakonie WesT und die Verbraucherzentrale Dülmen über die Möglichkeiten des Pfändungsschutzes informieren und Betroffenen Mut machen, frühzeitig Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Weitere Informationen erhalten Interessierte bei den Schuldnerberatungsstellen der Diakonie WesT sowie bei der Verbraucherzentrale Dülmen.

Du brauchst Unterstützung?

Schuldnerberatungsstellen der Diakonie WesT:

Coesfeld
Kleine Viehstraße 31 , 48653 Coesfeld
0 25 41 / 92 28 – 09
schuldnerberatungcoe@diakonie-west.de

Dülmen
Königswall 7, 48249 Dülmen
0 25 94 / 91 35 – 60
schuldnerberatungduelmen@diakonie-west.de

Gronau
Hörster Str. 5, 48599 Gronau
0 25 62 / 70 11 10

Steinfurt
Bohlenstiege 34, 48565 Steinfurt
02551 / 144 0

Außenstelle Lüdinghausen
Stephanusweg 7, 59348 Lüdinghausen
0 25 94 / 91 35 – 60
schuldnerberatungduelmen@diakonie-west.de

 

Hier findest du weitere Infos zu den Schuldnerberatungsstelle der Verbraucherzentrale NRW. 

 

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