Betreuung von Kindern im Alter von 1-3 Jahren in Kleingruppen

Die Kindertagespflege hat einen Förderauftrag, der die Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes umfasst. Die Kindertagespflegepersonen sind frühpädagogische Fachkräfte und entsprechend qualifiziert. Sie erhalten nach einer genauen Überprüfung der persönlichen und räumlichen Voraussetzungen eine Pflegeerlaubnis.

Eine Kindertagespflegeperson betreut maximal fünf fremde Kinder unter drei Jahren gleichzeitig. So kann sie individuell auf die Bedürfnisse der einzelnen Kinder und die Wünsche der Eltern eingehen. Alltägliche Abläufe können auf das Tageskind und seine Gewohnheiten abgestimmt werden. Die Kindertagespflegeperson baut zu jedem Kind eine intensive Bindungsbeziehung auf, die dem Kind Sicherheit gibt und eine unerlässliche Basis für frühe Lernprozesse ist. Beziehungen zu anderen Kindern innerhalb einer überschaubaren Gruppe ermöglichen vielfältige Sozialerfahrungen.

Die Betreuungszeiten richten sich nach dem individuellen Bedarf der Eltern und dem Angebot der Tagespflegeperson. Absprachen zwischen Tagespflegeperson und Eltern werden in einer Betreuungsvereinbarung schriftlich festgehalten. Diese Vereinbarung sichert ein hohes Maß an Zuverlässigkeit und Verbindlichkeit.

Für wen ist die Kindertagespflege?

Die Kindertagespflege richtet sich vorrangig an Kinder im Alter von unter drei Jahren und gilt hier als gleichrangiges Angebot zur Betreuung in einer Kindertageseinrichtung. Sie ist zeitlich flexibel und wird individuell von den Eltern und der Tagespflegeperson gestaltet. Fachliche Beratung und Begleitung aller Beteiligten sind wesentliche Qualitätsmerkmale.

Wie viele Stunden kann mein Kind betreut werden?

Die rechtlichen Bedingungen ergeben sich aus dem SGB XIII, §§ 22-24 in Kombination mit dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern in der jeweils gültigen Fassung. Eltern buchen pro Kind mindestens 10 Stunden wöchentlich für einen Mindestzeitraum von drei Monaten. Nach der gültigen Elternbeitragssatzung entrichten Eltern einen pauschalierten Kostenbeitrag.

Ansprechpartner*innen

Inka Lammering
zuständig für Horstmar, Horstmar-Leer, Borghorst
Tel: 02551 / 8637-154
inka.lammering@diakonie-west.de

Kerstin Owczarzak
zuständig für Laer, Neuenkirchen, Nordwalde
Tel: 02551 / 8637-157
kerstin.owczarzak@diakonie-west.de

Gerhard Röll
zuständig für Burgsteinfurt, Ochtrup, Metelen
Tel: 02551 / 8637-153
gerhard.roell@diakonie-west.de

Michaela Stratmann
zuständig für Wettringen, Altenberge
Tel: 02551 / 8637-155
michaela.stratmann@diakonie-west.de

Rabea Wenning
Fachleitung

zuständig für die Großtagespflegestelle Nordwalde, Borghorst
Tel: 02551 / 8637-152
rabea.wenning@diakonie-west.de

Anne Lütke Wissing 
Tel: 02562 / 70111-22
anne.luetke-wissing@diakonie-west.de 

Angelika Pflugrad
Tel: 02562 / 70111-24
angelika.pflugrad@diakonie-west.de

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