Pflegedienst: Ambulante Pflege und hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung
Unsere 5 ambulanten Pflegedienste in Lengerich, Lienen, Westerkappeln, Ibbenbüren und Rheine versorgen über 1500 Patientinnen und Patienten in den Bereichen Hauswirtschaft und ambulante Pflege. In den Gemeinden ihres Einzugsgebietes übernehmen die Diakoniestationen die Pflege und Betreuung von Menschen, die ohne diese Einsätze nur noch schwer zuhause leben könnten. Unser Team besteht aus geschulten und erfahrenen Betreuer*innen und Pfleger*innen. Vereinbaren Sie gerne einen Termin zur individuellen Beratung.
Häusliche Pflege SGB XI
Wir übernehmen gerne die umfassende Ihre pflegerische Versorgung oder die Ihrer Angehörigen, z.B.
- Körperpflege
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Hauswirtschaftliche Hilfen
- Mobilisation
Wenn die zu pflegende Person in einen Pflegegrad eingestuft ist, erfolgt die Abrechnung im Rahmen des Pflegegrades bequem und direkt mit der Pflegeversicherung. Natürlich können alle Angebote auch privat finanziert oder ohne Pflegegrad in Anspruch genommen werden.
Behandlungspflege SGB V
Zur Behandlungspflege zählen alle medizinischen Leistungen, die der Arzt nicht selbst ausführt. Wir arbeiten dabei eng mit Haus- und Fachärzten zusammen. Unsere Pflegefachkräfte sind in der Lage, allen ärztlichen Anforderungen der Behandlungspflege nach neusten pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen gerecht zu werden.
- Verbandswechsel, Wickel- und Wundversorgung, Dekubitusversorgung
- Kompressionstherapie
- Vitalzeichenkontrolle
- Richten und verabreichen von Medikamenten
- Versorgung des künstlichen Darmausganges/ Stomaversorgung
- Verabreichungen von Injektionen (Insulin und Heparin)
- Katheterpflege
- Messen von Blutdruck und Blutzucker
- Portversorgung und Infusionstherapie
Auch hier erfolgt die Abrechnung über die Krankenkasse.
Verhinderungspflege
Sollten Sie auf Grund von Krankheit oder Urlaub verhindert sein, übernehmen wir für diesen Zeitraum die Pflege Ihrer Angehörigen. Voraussetzung für den Anspruch auf Verhinderungspflege/ Ersatzpflege ist, dass die Pflegebedürftigkeit seit mindestens 6 Monaten besteht. Vor Inanspruchnahme der Verhinderungspflege / Ersatzpflege muss bei der zuständigen Pflegekasse ein Antrag gestellt werden.
Betreuung und Entlastungsleistungen
Unser zusätzliches Betreuungsangebot ermöglicht es Ihnen, sich sicherer zu fühlen, sich besser in Ihrer Wohnung zurecht zu finden und länger selbstständig zu bleiben. Wenn Sie in der Bewältigung des Alltags dauerhaft eingeschränkt sind, können Sie die Betreuung durch zusätzliche Leistungen der Pflegeversicherung abrechnen, auch ohne Pflegestufe nach § 45b SGB XI.
Wir bieten Ihnen stundenweise ein individuelles Betreuungsangebot z.B.:
- Begleitete Spaziergänge
- Vorlesen
- Begleitende Einkäufe
- Begleitung zum Arzt
- Beaufsichtigung des Pflegebedürftigen
Hauswirtschaft
Wir übernehmen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten in Ihrer Wohnung.
- Wir übernehmen Ihre Einkäufe
- Wir kochen für Sie
- Wir spülen Ihr Geschirr
- Wir reinigen Ihre Wohnung