Übernahme von rechtlichen Betreuungen durch hauptamtliche Vereinsbetreuer*innen und Beratung zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen


Nach fast 100 Jahren wurde am 1. Januar 1992 die Entmündigung für Volljährige per Gesetz abgeschafft und das neue Betreuungsrecht trat in Kraft. Auf der Grundlage des Betreuungsrechtes wurden 1992 die ersten Betreuungsvereine gegründet. Der Diakonische Betreuungsverein Rheine besteht seit dem 01.01.1993. Mit der Einführung des Betreuungsrechtes wurde die rechtliche Situation der Betroffenen deutlich gestärkt. Die Bedürfnisse der Betroffenen stehen im Vordergrund. Die Betroffenen behalten ihre Geschäftsfähigkeit.


Jeder Mensch kann durch Unfall, Krankheit oder am Ende seines Lebens in eine hilfsbedürftige Situation geraten. In diesem Fall muss ein Betreuungsgericht bei einem Amtsgericht über die Bestellung eines Betreuers entscheiden. Die engsten
Angehörigen, wie Ehepartner*innen und Kinder können keine rechtlich wirksamen Entscheidungen treffen. Ausnahme: Es liegt eine Vorsorgevollmacht vor.

Aufgaben des Diakonischen Betreuungsvereines Rheine

Die hauptamtlichen Mitarbeitenden des Diakonischen Betreuungsvereines Rheine haben die Aufgabe, gesetzliche Betreuung für besonders hilfebedürftige Menschen zu übernehmen. Ein weiterer, wichtiger Aufgabenbereich ist die Gewinnung von Mitbürger*innen, die bereit sind, das Ehrenamt eines Betreuers/ einer Betreuerin zu übernehmen. Die Mitarbeitenden beraten und begleiten ehrenamtliche Betreuer*innen und stehen ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Der Diakonische Betreuungsverein bietet Informationen über die Gesetzliche Betreuung, fachliche Begleitung und Beratung und regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen für die ehrenamtlichen Betreuer*innen und neue Interessent*innen.

Neben den Bereich der gesetzlichen Betreuung halten die Mitarbeitenden Vorträge und bieten Einzelberatungen zu den Themen Vorsorgevollmacht (persönliche Vermeidung von Betreuungen), Patientenverfügung und Betreuungsverfügung an. Zu folgenden Zeiten werden individuelle Beratungsgespräche zur Vorsorgevollmacht angeboten: Dienstag: 10.00 – 12.00 Uhr und Donnerstag: 14.00 – 16.00 Uhr. Gemäß dem Leitsatz „Aus der Praxis für die Praxis“ beantworten die Mitarbeitenden in dieser Zeit Fragen rund um die Vorsorgevollmacht. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Claudia Wichtrup
Sandra Kuhlenbeck
Sekretariat
Tel: 05971 / 8007490
betreuungsverein-rheine@diakonie-west.de

Myriam Büker
Tel: 05971 / 8007490
myriam.bueker@diakonie-west.de

Agnes Denkler
Tel: 05971 / 8007490
agnes.denkler@diakonie-west.de

Friedhelm Jenny
Tel: 05971 / 8007490
friedhelm.jenny@diakonie-west.de

Heinrich Mathäa
Leitung

Tel: 05971 / 8007490
heinrich.mathaea@diakonie-west.de

 

Hier finden Sie uns

Rheine

Diakonischer Betreuungsverein e.V. Rheine
Münsterstraße 48
48431 Rheine

0 59 71 / 800 74 - 90
0 59 71 / 800 74 - 89
betreuungsverein-rheine@diakonie-west.de