16. Mai 2022

Alkohol im Straßenverkehr – Beratungsstelle Sucht warnt vor Fahruntüchtigkeit

Alkohol im Straßenverkehr –
Beratungsstelle Sucht warnt vor Alkohol am Steuer

Alkohol im Straßenverkehr stellt ein häufig unterschätztes Risiko dar. Deshalb wurde bei Fahranfänger*innen eine 0,0 Promillegrenze festgelegt. „Bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille geht man bereits von einer „relativen Fahruntüchtigkeit“ aus“, erklärt Leona Kersting von der Beratungsstelle Sucht in Lengerich. Die Expertin erläutert dies an einem Beispiel: „0,3 Promille erreicht eine 60 kg schwere Frau mit etwa 0,3l Bier und ein 80 kg schwerer Mann mit 0,5l Bier“. Bei auffälliger Fahrweise wie Schlangenlinien oder einem Unfall muss mit einer Verurteilung wegen Gefährdung des Straßenverkehrs gerechnet werden. Eine Promillezahl von 0,5 und mehr am Steuer gilt als Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld, Punkten und einem Fahrverbot geahndet wird.

„Ab 1,1 Promille geht man von einer „absoluten Fahruntüchtigkeit“ aus. Die Wahrscheinlichkeit einen Unfall zu verursachen, ist um das zehnfache erhöht“, erklärt Kersting. Das Überschreiten dieser Promillegrenze am Steuer führt zur Entziehung der Fahrerlaubnis und einer strafrechtlichen Verfolgung, auch wenn kein Fahrfehler oder ein Unfall vorliegt.

Ab 1,6 Promille ist eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich, wenn man seinen Führerschein zurückbekommen möchte, da mit großer Wahrscheinlichkeit ein chronischer Alkoholmissbrauch vorliegt. Das gilt für Autofahrer wie Fahrradfahrer gleichermaßen. „Für viele Menschen ist dann der Zeitpunkt gekommen, sich ratsuchend an Suchtberatungsstellen zu wenden und sich Gedanken über notwendige Veränderungen zu machen“, erläutert Ulla Voß-Joubert, die die Beratungsstelle in Lengerich leitet.

Der Konsum von Alkohol, auch Restalkohol im Körper, wirkt sich auf die Fahrtüchtigkeit aus, unabhängig ob man mit dem Auto, dem E-Scooter oder dem Fahrrad unterwegs ist. Nachlassendes Sehvermögen, verlangsamte Reaktionsgeschwindigkeit, Konzentrationsstörungen und erhöhte Risikobereitschaft sind die Folgen. Die meisten Menschen haben davon schon gehört – dennoch verunglückten 2020 bei sogenannten „Alkoholunfällen“ in Deutschland mehr als 15.000 Menschen. Deshalb sollte die Regel ganz einfach lauten: Kein Alkohol im Straßenverkehr!

 

Foto: Paul Grecaud via gettyimages

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