26. Juli 2023

Diakonie WesT bietet Beratung und Unterstützung bei der Beantragung von Energienothilfen der Kirchen

Bedürftige erhalten Hilfe bei Energiekosten

Kreis Borken / Coesfeld / Steinfurt. Die steigenden Energiekosten und die drohende Energiearmut belasten zahlreiche Haushalte in den Kreisen Borken, Coesfeld und Steinfurt. Über zusätzliche Kirchensteuermittel der Ev. Kirche von Westfalen kann die Diakonie WesT e.V. nun zusätzliche Beratung und Unterstützung bei der Beantragung von Energienothilfen für bedürftige Menschen in den Kreisen Steinfurt, Coesfeld und Borken anbieten und nach eingehender Prüfung Einzelfallhilfen auszahlen.

„Wir gestalten das Angebot möglichst niederschwellig und unkompliziert“, erklärt Dasha Dick, Sozialarbeiterin in der Beratungsstelle für Schwangerschaft- und Schwangerschaftskonflikte in Coesfeld. „Personen, die sich für eine solche Unterstützung interessieren, können einfach einen Beratungstermin in einer unserer drei Beratungsstellen ausmachen.“ Dabei achten die Mitarbeitenden genau darauf, dass auch wirklich eine Bedürftigkeit vorliegt und zudem keine staatlichen Leistungen vergessen oder durch die Energiehilfen geschmälert werden. Dies sei besonders wichtig, da bei Menschen in Sozialleistungsbezug staatliche Leistungen gekürzt werden könnten, wenn die Betroffenen zusätzliche Mittel bekämen, so Dick weiter.

Mit der Ausweitung der Beratungsangebote haben nun mehr Menschen die Chance, sich zu informieren, welche Hilfen sie bekommen können. „Uns ist außerdem wichtig, dass Einzelfallhilfen immer mit Beratung und weiterer Unterstützung verbunden sind“, fügt Nikolei Lambers, Sozialarbeiter in der Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche in Lengerich, hinzu. Je nach Problemstellung und Bedarf vermitteln die Mitarbeitenden gerne an Kolleginnen und Kollegen anderer Beratungsstellen weiter.

Grundsätzlich können folgende Personengruppen Energiekostennothilfe beantragen:

  • Menschen, die Grundsicherungsleistungen beziehen (§ 22 Abs. 8 SGB II)
  • Erwerbstätige, Auszubildende und Schülerinnen und Schüler mit ergänzendem Anspruch auf Grundsicherung
  • Kinderzuschlags-Berechtigte
  • Wohngeld-Beziehende
  • Übernahme von Stromkosten (§ 24 Abs. 1 SGB II oder § 36 SGB XII) als Härtefall bei Bezug von Grundsicherungsleistungen

In jedem Fall erfolgt eine Einzelfallprüfung der Bedürftigkeit durch die Beraterinnen und Berater. Für die Antragstellenden besteht kein Anspruch auf die Förderung, diese kann zudem nur so lange gewährt werden, wie Mittel der Landeskirchen zur Verfügung stehen.

Kirsten Radau aus der Beratungsstelle in Gronau ergänzt: „Für Personen aus den Gemeinden Gronau und Gronau-Epe steht zudem ein zusätzlicher Fonds der Stadtwerke zur Verfügung.“ Existiert bei den betroffenen Personen bereits eine 2. Mahnung, sei diese Hilfe vorrangig zu stellen. Erst danach könnten zusätzliche Hilfsleistungen über die Diakonie WesT beantragt werden.

 

Für eine Terminvereinbarung wenden Sie sich an:

Für den Kreis Steinfurt:
Nikolei Lambers
Beratungszentrum Lengerich
Stettiner Straße 25, 49525 Lengerich
Tel: 0 54 81 / 305 42 40
Email: familienberatung@diakonie-west.de

Für den Kreis Borken:
Kirsten Radau
Beratung im Zentrum Gronau
Hörster Straße 5, 48599 Gronau
Tel: 0 25 62 / 70 111 – 0
Email: biz@diakonie-west.de

Für den Kreis Coesfeld:
Dasha Dick
Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung
Kleine Viehstraße 21, 48653 Coesfeld
Tel: 0 25 41 / 50 26
Email: coesfeld@diakonie-west.de

 

 

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