Beratung, Kinderschutz und Gefährdungseinschätzung für Fachkräfte und Berufsgeheimnisträger:innen (§ 8b SGB VIII & § 4 KKG)
Als Fachkräfte und Berufsgeheimnisträger:innen, die mit Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen arbeiten, erleben wir oft Situationen, in denen eine Risikoeinschätzung hinsichtlich des Kinderschutzes und weiterer Gefährdungssituationen notwendig sind.
Die Paragraphen §8b im SGB VIII und §4 im KKG bieten ihnen, als Fachkräften und Berufsgeheimnisträger*innen, einen rechtlichen Anspruch, sich anonym von einer insoweit erfahrenen Fachkraft (Kinderschutzfachkraft) beraten zu lassen.
Diese Beratung hat der Gesetzgeber installiert, um Sie bei einer Gefährdungseinschätzung zu unterstützen. Als neutrale und außenstehende Person bietet die insoweit erfahrene Fachkraft Ihnen Unterstützung dabei, eine Risikoanalyse durchzuführen, die Sachlage zu klären, weitere Handlungsoptionen und zu prüfen und einzuschätzen, ob eine Meldung beim zuständigen Jugendamt erforderlich ist. Das freiwillige Beratungsangebot dient der Unterstützung Ihrer Handlungssicherheit, um in sensiblen Situationen fachlich fundierte Entscheidungen zu treffen. Nutzen Sie diese Möglichkeit – für mehr Sicherheit im Kinderschutz!
Kindeswohlgefährdung
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Gronau
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48599 Gronau
0 25 62 / 70 111 - 0
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Stettiner Straße 25
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0 54 81 / 30 54 24 - 1
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48565 Steinfurt
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